Flip-Flops: die salonfähigen Badelatschen mit dem Zehensteg
Jeder kennt sie, jeder liebt sie an heißen Tagen: die Flip-Flops. Das unverwechselbare „Flip und Flop“ beim Gehen mit den leichten Sommersandalen stand angeblich Pate bei der Namensgebung. Doch hinter dem lockeren Image steckt sowohl eine jahrtausendealte Geschichte als auch eine interessante markenrechtliche Komponente.

Markenrecht vs. allgemeiner Sprachgebrauch
Spricht man hierzulande von Flip-Flops, meint man im Allgemeinen eine Zehenstegsandale aus Kunststoff. Genau genommen handelt es sich bei der Bezeichnung flip*flop ® jedoch um ein im Jahr 2003 eingetragenes Markenzeichen der Firma Bernd Hummel Holding GmbH. Rechtlich gesehen darf der Name nur für deren Produkte verwendet werden, auch wenn er im Volksmund längst zum Synonym für alle Zehenstegsandalen geworden ist.
Von Ägypten bis zum Sommer-Trend
Die Zehenstegsandale ist keineswegs eine Erfindung der Neuzeit, sondern die Urform unserer Schuhe . Bereits die alten Ägypter schätzten dieses luftige Design.
- Die 70er-Jahre: In diesem Jahrzehnt war die Plastikvariante vor allem als einfache, praktische Badesandale bekannt.
- Der Boom: Zwischen 2001 und 2003 avancierte der farbenfrohe flip*flop zur ultimativen Sandale des Sommers.
- Kultstatus: Heute haben die luftigen „Plastik-Klappern“ in der Modewelt echten Kultstatus erreicht und sind aus dem Sommerbild nicht mehr wegzudenken.
Kritische Aspekte: Halt und Gesundheit
Trotz ihrer Beliebtheit sind Flip-Flops immer wieder ein Thema für Diskussionen. Experten geben zu bedenken:
- Mangelnde Ergonomie: Flip-Flops bieten dem Fuß oft nur ungenügend Halt, keine ausreichende Führung und meist zu wenig Dämpfung.
- Materialien: Kritisch beurteilt werden häufig die verwendeten Kunststoffe. Es gibt immer wieder Hinweise auf gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe wie PVC, PVDC, chlorierte Kunststoffe oder bedenkliche Weichmacher.